2. Gesetzliche Bestimmungen |
Rechtliche Grundlage des
Schulwesens in Niedersachsen ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG)
sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlasse, die im monatlich
erscheinenden Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen veröffentlicht
werden. |
Der Kreiselternrat Helmstedt
vertritt die Elternschaft von: |
- 21 Grundschulen |
(im KER 4 Mitglieder, 4 stellvertretende Mitglieder) |
- 7 Orientierungsstufen |
(im KER 3 Mitglieder, 3 stellvertretende Mitglieder) |
- 7 Hauptschulen |
(im KER 3 Mitglieder, 3 stellvertretende Mitglieder |
- 6 Realschulen |
(im KER 3 Mitglieder, 3 stellvertretende Mitglieder) |
- 3 Gymnasien |
(im KER 3 Mitglieder, 3 stellvertretende Mitglieder) |
- 5 Sonderschulen |
(im KER 3 Mitglieder, 3 stellvertretende Mitglieder) |
- 1 Berufsschule |
(im KER 1 Mitglied, 1 stellvertretendes Mitglied) |
Insgesamt gibt es in der Kreis Helmstedt ca. 10.000 Schüler. |
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
sind für 2 Jahre gewählt (Sitzungsperiode vom November 2000 bis November
2002). Lt. Elternwahlordnung vom 4.6.1997 scheiden die Mitglieder des KER unbeschadet der im § 91 NSchG Abs. 3 genannten Gründe aus ihrem Amt erst dann aus, wenn keines ihrer Kinder mehr eine Schule besucht, die sich im Landkreis befindet (d.h. unter anderem auch, dass ein Mitglied des KER bei Erreichung der Volljährigkeit seines Kindes weiterhin sein Amt behält!), sofern sie nicht ihr Amt niederlegen oder von einer Mehrheit von zwei Dritteln der Delegierten abberufen werden. |
Beispiel: (Alle Termine nach §3 Elternwahlordnung vom 4.6.1997 für das Schuljahr 2002/03) |
Es gibt sechs Realschulen im Landkreis Helmstedt. Der Schulelternrat jeder Realschule soll innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Sommerferien eine Sitzung abhalten (wegen der Herbstferien bis spätestens 26. September 2002). Er wählt zwei Delegierte für die Wahlversammlung des Kreiselternrates. Die Schule meldet die Delegierten unverzüglich dem Schulamt des Landkreises. Der Landkreis lädt die Delegierten zur Wahlversammlung ein, spätestens zum 8. November 2002 (drei Monate nach Ende der Sommerferien). Dort wählen die zwölf Delegierten aller Realschulen des Landkreises aus ihrer Mitte drei Mitglieder und drei Stellvertreter. Diese sind dann für die Realschulen im Kreiselternrat zuständig. Für andere Schulformen gelten andere Zahlen, grundsätzlich gilt aber das Gleiche. |
3. Arbeitsmaterialien für die Elternarbeit |
Handbuch für Elternvertreter/Innen (Reader Nr. 1) des Landeselternrates. Die 13. Auflage erscheint im Frühjahr 2002 (ca. DM 24,-- zzgl. Bearbeitungsgebühr und Porto). Zu bestellen beim Landeselternrat, Königstr. 19, 30175 Hannover. Der Reader enthält die wichtigsten Informationen zum Niedersächsischen Schulgesetz, zu den entsprechenden Kommentaren etc. |
Niedersächsische Schulgesetz, Luchterhand-Verlag, Neuwied (DM 14,80) |
Niedersächsische Schulverwaltungsblatt (SVBl.). Es ist das Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums und enthält neue oder geänderte Erlasse, Verordnungen, Durchführungs-bestimmungen, Hinweise und Aufsätze zu aktuellen schulischen Themen. Es kann bestellt werden beim Verlag Hahnsche Buchhandlung, Postfach 2460, 30024 Hannover oder in den Schulsekretariaten eingesehen werden. |
Presseinformationen und Richtlinien des Niedersächsischen Kultusministeriums sind unter "Aktuelle Mitteilungen" im Internet unter http://www.niedersachsen.de abrufbar. Neueste Erlasse, Aufsätze und Informationen zu interessanten Themen sind über den Bildungsserver unter http://www.nibis.ni.schule.de zu erhalten. |